Corona Schutzmaßnahmen im Praxisalltag*
Mit wirkungsvollen Hygienemaßnahmen lassen sich Infektionsrisiken effektiv reduzieren, um Patienten und Personal bestmöglich zu schützen. Die konkrete Umsetzung der folgenden Empfehlungen sollte unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sowie unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Hier finden Sie einen kurzen Überblick der wichtigsten Maßnahmen und eine Auswahl aus passenden Produktangeboten:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19 Erkrankung ist eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Masken und Schutzbrille zu verwenden. Besondere Beachtung gilt allen Tätigkeiten, die mit Aerosolbildung einhergehen können (z.B. Intubation oder Bronchoskopie), siehe hierzu auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2.
- Schutzkittel: In patientennahen oder aerosolbildenden Tätigkeiten, besonders im Umgang mit infizierten Patienten, ist der zusätzliche Schutz durch einen Kittel sinnvoll.
- Schutzbrille: Die Verwendung von Schutzbrillen schützt vor einer Infektion durch Tröpfchen und Aerosole über die Augen.
- Handschuhe: Einmalhandschuhe sind ein wichtiger Bestandteil der PSA. Sie sollten im Umgang mit Patienten, insbesondere solchen mit (Verdacht auf) COVID-19 getragen und nach Gebrauch sachgerecht entsorgt werden.
Atemschutz für medizinisches Personal
Um die Freisetzung infektiöser Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum zu behindern (Fremdschutz und Eigenschutz), ist ein mehrlagiger medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen und ggf. sind erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich. Auch Patienten sollten innerhalb der medizinischen Einrichtung einen MNS tragen. Bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher Infektion müssen gemäß den Arbeitsschutzvorgaben mindestens FFP2-Masken getragen werden.
Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis
Händedesinfektion an zentralen Praxispunkten
Desinfektionsmittelspender sollten sowohl für Patienten als auch für das medizinische Personal jederzeit an zentralen Punkten der Praxis zur Verfügung stehen.
Dazu gehören Ein- und Ausgangsbereiche, Wartezimmer, die Anmeldung und Sanitärräume.
Die Händedesinfektion sollte gemäß den 5 Momenten der Händehygiene durchgeführt werden. Es sind Händedesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit zu verwenden.
Hygienemaßnahmen bei Medizinprodukten
Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-Elektroden, Stethoskope, etc.) sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Bei Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten wann immer möglich bevorzugt angewendet werden. Ist dies nicht möglich, sind Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit zu verwenden. (Siehe auch KRINKO-BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.)
Schlussdesinfektion bei Arbeitsende
Die Schlussdesinfektion erfolgt mit mindestens begrenzt viruziden Desinfektionsmitteln gemäß der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“.
Flächen mit unmittelbarem Handkontakt (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Fenstergriffe etc) sollten täglich mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit desinfiziert werden. Das gleiche gilt für Handwaschbecken, Armaturen im Sanitärbereich.